Ribah

Ribah meint Zinsen, die im konventionellen Bankensystem vorkommen, und sind Islam-rechtlich unzulässig. Sowohl die Zahlung als auch die Einnahme von Zinsen wird einem Muslim untersagt. Mietzinsen oder Ähnliche, die eigentlich einen Gewinn aus einer Geschäftstätigkeit meinen, und auch vom Begriff des “Zins” Gebrauch machen, werden von diesem Verbot nicht umfasst.

<< Zurück zur Übersicht