Scharia

Der Begriff Scharia wird oft mit „Islamisches Recht“ gleichgesetzt. Dabei ist die Scharia keine kodifizierte Gesetzessammlung (wie etwa deutsche Gesetzestexte), sondern eine „Methode und Methodologie der Rechtsschöpfung“, die auf den Koran und auf Überlieferungen des Propheten Muhammed ﷺ basieren. Es kann auch als islamischer Lebensweg verstanden werden.

Im islamischen Normenfindungsprozess wird zwischen kultischen und rituellen Vorschriften (al-ʿibādāt) des Menschen einerseits und seine Beziehungen zu seinen Mitmenschen (al-muʿāmalāt) andererseits unterschieden. Die Wissenschaft, die sich mit der Scharia beschäftigt, heißt fiqh, d. h. Kenntnis und Verständnis des Rechts.

Somit spielt die Scharia in jeder Lebenssituation eines Muslims eine Rolle, in diesem Zusammenhang auch im Bereich der Finanzen. So regeln u. a. Scharia Richtlinien auch den Umgang mit verschiedenen Anlagemöglichkeiten.

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