❓ | Non-Fungible Token?

NFTs, abgekürzt für Non-Fungible Toke, sind im Trend. Das Erste, was man damit in Verbindung bringt ist “digitale Kunst”. So wurde bereits das Werk von Beeple für 69,3 Mio. US-Dollar versteigert und gilt somit als das teuerste NFT. NFTs können aber mehr als digitale Kunstwerke sein. So kann ein NFT bspw. auch Audio-Dateien, z. B. in der Musikindustrie, Sammelstücke, z. B. Autogrammkarten oder Sammelkarten, Video-Dateien oder auch “reale” Vermögenswerte umfassen. Auch finden NFTs in der Gaming-Industrie Anwendung, so konnte das bekannteste NFT-Game Axie Infinity bereits mehr als 2 Mrd. $ Umsatz erzielen.

Sind NFTs halal?

Bild 1: “The first 5000 days” – Mike Winkelmann alias. Beeple

🖼 | Was sind NFTs eigentlich?

Bei den uns bekannten Kryptowährungen handelt es sich um “Fungible Tokens”. Fungible steht hierbei für “austauschbar”. Ein ETH ist mit einem beliebig anderen ETH austauschbar und ist gleich wert. So ist auch 1€ genau so viel wert wie ein anderer Euro. Analog dazu sind NFTs “nicht austauschbar”. Mit Speicherung der Daten wie dem Ersteller, das Erstellungsdatum, einer zugewiesenen ID usw. in der Blockchain ist ein NFT einzigartig. Du kannst dir vielleicht die JPEG-Datei eines NFTs Kunstwerks runterladen oder dir ein Screenshot davon machen, ein NFT enthält aber immer die Originaldatei und belegt das Eigentum an der Sache. Du kannst ein Gemälde der Mona Lisa kaufen, aber jeder weiß, dass das Original im Louvre hängt. Es kann sich um das Gleiche handeln, aber niemals um das Selbe. Und genau das Problem lösen NFTs für digitale Vermögenswerte.

Besonders interessant finde ich NFTs in Kombination mit physisch Vermögenswerten. So könnten NFTs auch Urkunden und Zertifikate in Papierform ersetzen, würden die Prozesse vereinfachen und die Kosten senken. So könnte bspw. ein Grundbucheintrag für eine Immobilie oder die Urkunde einer für eine Rolex mittels NFTs in der Blockchain abgewickelt werden. Da NFTs einzigartig und unveränderbar sind, wüsste man zu jeder Zeit, egal wie oft diese weiterveräußert wird, wem der Vermögenswert gehört.

Hier einmal ein zusammenfassend Video zu NFTs:

💸 | Mit NFTs Geld verdienen? Investieren?

Es gibt grundlegend zwei Möglichkeiten, um mit NFTs Geld zu verdienen: NFTs erstellen oder NFTs handeln. Selbst erstellte NFTs lassen sich über entsprechende Plattformen, bspw. auf Opensea.io verkaufen. Die Einstellung eines Inserats auf einer NFT-Exchange ist dabei i. d. R. gebührenpflichtig. Für den Otto Normalverbraucher dürfte es sich in den allermeisten Fällen nicht rentieren. Genau so wie bei physischen Kunstwerken spielt neben dem Kunstwerk selbst die Bedeutung des Künstlers eine zentrale Rolle. Bekannte Künstler digitaler Werke, Influencer, Youtuber & Co. dürften aufgrund ihrer Bekanntheit und Reichweite erfolgreicher damit sein. Der Youtuber Tomary hat bspw. NFTs erstellt, diese über OpenSea.io verkauft und alles in diesem Video dokumentiert.

Wer nicht über eine entsprechende Bekanntheit verfügt, welches ein NFT attraktiver macht, kann immerhin noch in genau solche NFTs investieren, die von bekannten Gesichtern erstellt wurden. Es ist aber zu beachten, dass tagtäglich etliche NFTs dazu kommen. Letztendlich handelt es sich bei diesen i. d. R. um Sammlerstücke, deren Preisentwicklung nicht prognostizierbar sind. Da fällt einem die Wahl nicht so einfach. Der NFT des zuvor genannten Youtubers, den er selbst für 0,3 ETH verkauft hat, hat bereits für 1 ETH den Besitzer gewechselt und wird aktuell für 5 ETH angeboten. Keine schlechte Rendite in der Zeit! Alle weiteren Details, so z. B. die Verkaufshistorie, des Beispiels kannst du dir hier auf der entsprechenden NFT-Seite auf OpenSea.io ansehen.

⚖️ | Sind NFTs halal?

Die Inhalte bis hier hin konnte man sich wahrscheinlich auch durch eine Google-Suche selbst erarbeiten. Die eigentlich Frage aber, die ich auch vermehrt per DM gestellt bekomme, die wir uns stellen: Sind NFTs halal? Für diese Fragestelltung greife ich wieder einmal auf eine Ausarbeitung von Mufti Faraz Adam zurück. Die einfache Antwort darauf wäre: Es kommt drauf an!

In Fiqh werden “fungibles”, also austauschbare Werte, als Mithliy und “non-fungibles” als Qimiy bezeichnet. Während bei der Zerstörung eines Mithly durch einen Dritten ein Ersatz durch einen identischen Vermögenswert verlangt werden kann, ist bei Qimly ein Schadensersatz nur in Form einer Zahlung des Marktwertes möglich. Bei der Prüfung eines NFTs, ob diese Scharia-konform ist oder nicht, geht es prinzipiell darum, ob beim zugrunde liegende Wert etwas gegen die Scharia spricht.

Diese Prüfung sollte folgende Punkte umfassen:

  1. Maliyah: handelt es sich um etwas, zu dem vernünftige Menschen eine Neigung haben und das bei Bedarf abgerufen werden kann?
  2. Taqawwum: handelt es sich um etwas, was einen rechtmäßigen Nutzen hat?
  3. Manfa’ah Maqsudah: In der Diskussion über Dienstleistungen stellen die Juristen fest, dass der Nutzen von etwas so sein muss, dass er vernünftig ist und von den Menschen allgemein nachgefragt wird. Es sollte nichts sein, was die Scharia ablehnt oder der Nutzen von vernünftige Menschen abgelehnt werden würde.
  4. Israf und Tabdhir: handelt es sich dabei um Extravaganz oder Verschwendung?
  5. Gibt es allgemein Scharia-Verstöße?
  6. Hat das Investment eine Auswirkung auf das verbleibende Vermögen und kann er seinen Pflichten, insbesondere um sich selbst und ihre Familie zu erhalten, erfüllen?

Die zu überprüfenden Kriterien sind schon sehr abstrakt. Deshalb bietet es sich an die Beurteilung auf Basis der NFT-Arts etwas konkreter vorzunehmen. Hier zu schauen wir uns einmal die Bereiche an, in denen NFTs hauptsächlich vertreten sind.

Kunst

NFTs finden in aller erster Linie im Bereich der Kunst Anwendung. Hierbei ist nur der Handel mit NFTs erlaubt, in denen auch die Abbildungen der Scharia entsprechen. Grundsätzlich gilt, dass die Abbildung von Lebewesen nicht erlaubt ist. Scharia-Konforme Kunst wäre dagegen Kalligraphie, leblose Objekte, Landschaften und abstrakte Kunst. Ein Teil der Gelehrten stuft jede Art der Abbildung von Lebewesen unter Berufung auf das Verbot des Taswir (picture-making) als unerlaubt ein, während andere Gelehrte nicht der Ansicht sind, dass digitale animierte Bilder unter das Verbot von Taswir fallen. Vielmehr gilt für sie das Verbot eher für animierte 3D-Objekte und Statuen.

NFT Arts sollten also folgendes nicht enthalten:

  • Alles verbotene in der Scharia
  • Gesetzwidrige Substanzen und Objekte
  • Alles Heilige im Islam, dessen Abbidlung verboten ist, so z. B. Allah (swt.), Propheten usw.
  • Verspotten oder Bloßstellen einer Person
  • (Gliedmaßen und Bereiche, die nach der Scharia zu bedecken und zu verbergen sind.)

Was am nützlichsten und ermutigend wäre, ist die Darstellung von Erinnerungen und Kunst, die den Menschen auf ihrem Weg zu Allah dazu helfen gute Menschen zu sein.

Sammlerstücke

Unter einem Sammlerstück kann man vieles verstehen, so z. B. Fan-Artikel, Sammelkarten usw. Deshalb ist es nicht möglich allumfassende Kriterien hier für zu formulieren.

Grundsätzlich sollte man aber auf Folgendes achten

  • Stellen Sie etwas dar, das rechtmäßig und halal ist?
  • Sollten nicht sinnlos und nur dem Vergnügen dienen.
  • Sollten einen echten Nutzen haben, der von weltlichem oder spirituellem Nutzen ist.
  • Nicht etwas sein, das die Scharia als Geldverschwendung, Extravaganz oder Verschwendung ansehen würde.

In-Game Items

NFTs für In-Game-Gegenstände, computergenerierte Avatare und andere spielbezogene NFTs sind etwas, das weder die Vorstellung der Scharia für Investitionen in wertschöpfende Dienste und Vermögenswerte widerspiegelt noch mit ihr übereinstimmt.

Die Fuqaha ist der Ansicht, dass solche NFTs in eins der folgenden Punkte fällt:

  • Ghard Sahih (Angemessener Zweck): Alles Nützliche für das weltliche Leben oder das Leben nach dem Tod. Dies ist zulässig und wird empfohlen.
  • Ghard Fasid (Unangemessener Zweck): Alles Negative oder Unkonstruktive für das weltliche Leben und was keinen Nutzen für das Leben nach dem Tod hat. Dies wird in den islamischen Rechtstexten als Lahw bezeichnet. Hierauf sollte verzichtet werden.
  • Abath (Kein Zweck): Alles, was ohne sinnvolles Ziel oder vernünftiges Ergebnis getan wird. Dies kann durch Langeweile, mangelndes Gewissen und mentale Präsenz oder sogar „Zeit totschlagen“ angespornt werden. Dies sollte auch unterlassen werden.

Die oben genannten Grundsätze gelten für die Gaming- und Unterhaltungsindustrie. Daher gelten für In-Game-NFTs die folgenden Prinzipien:

  • Für Spiele, die keinen vernünftigen Zweck haben, sollten NFTs nicht gekauft werden.
  • Alles rechtswidrige ist zu unterlassen.

Die Sinnhaftigkeit einzelner Spielarten bespricht man am besten mit einem lokalen Gelehrten des Vertrauens.

Daten und Lizenzen

NFTs werden immer beliebter, um nicht fungible und einzigartige Daten und Lizenzen wie Zertifikate, Domainnamen und andere solche spezifische Inhalte darzustellen. Solange die zugrunde liegenden Daten Scharia-konform sind, ist die Verwendung von NFTs zu diesem Zweck zulässig.

Medien

NFTs sind in letzter Zeit in der Medienbranche aufgetaucht. Audio-, Video-Dateien und mehr wurden durch NFTs dargestellt. Für die Einhaltung der Scharia lauten die wichtigsten Grundsätze wie folgt:

  • Die Medien sollten rechtmäßige Inhalte sein.
  • Der Inhalt sollte keine Täuschung sein oder die Wahrheit falsch darstellen.
  • Das Ziel der Medien sollte positiv und nützlich sein.

🏁 | Fazit

Wie auch in anderen Bereichen des Lebens gibt es für Muslime auch bei der Handhabung von NFTs zu beachtende Regeln. Grundsätzlich stellt nicht die Technologie des NFT, sondern die jeweils durch den NFT dargestellten Inhalte ein Problem dar. Sind die hinterlegen Werte Scharia-konform und die Sache wird nicht als nutzlos eingestuft, so wäre auch die Erstellung und der Handel dieser NFTs im Allgemeinen erlaubt.

Wahrlich, Allah (swt.) weiß es am besten!