❓ | Zakat richtig abführen?
Wir haben erneut wieder mal den heiligen Monat Ramadan erleben dürfen, alhamdulillah! Neben dem Fasten kommt eine weitere Pflicht der Muslime besonders zu dieser Zeit zum Vorschein: Die Zakat! Jeder Muslim, der gewisse Voraussetzungen erfüllt, ist zur Abführung der Zakat verpflichtet. Die Grundrichtlinie, dass unter Bedingung der Erfüllung der Voraussetzungen, 1/40, also 2,5%, des angehäuften Vermögens abzuführen sollte jedem bekannt sein. Unklarheit besteht aber bspw. darüber wie sich das Ganze bei Anlagen, so z. B. Aktien verhält. Wann ist man genau zur Abführung verpflichtet. In den folgenden Abschnitten gehen wir einmal die Basics, insbesondere solche, die für Anleger interessant sind, durch.
Je nach Rechtsschule gibt es leichte Abweichungen. Auf die Unterschiede wird so weit wie möglich versucht hinzuweisen.
🤔 | Wer muss Zakat zahlen?
Grundsätzlich ist jeder Muslim, der über ein Mindestvermögen verfügt, zur Abführung der Zakat verpflichtet. Die Mindestmenge wird hierbei als “Nisab” bezeichnet. Die Höhe des Nisab wird am Goldpreis gemessen. Hierbei gibt es über die genau Menge an Gold als “Nisab” Meinungsunterschiede. Die am allermeisten herangezogenen Werte sind dabei 80,18 g bzw. 85 g Gold. Demnach liegt die Nisab-Grenze stand heute bei ca. 4700 bzw. 5000 €. Verfügt ein Muslim über ein zakatpflichtiges Vermögen von mindestens dieser Menge, so muss er die Zakat abführen.
Nach der hanafitischen Rechtsschule gelten neben dem Vermögen in Höhe der Nisab, auch das Erwachsensein, sowie Mündigkeit und Zurechnungsfähigkeit als Voraussetzung für die Zakatpflichtigkeit.
✋🏻 | Was ist zakatpflichtig
Nicht jedes Vermögen wird für die Bemessungsgrundlage herangezogen. So wird bspw. das selbstgenutzte Eigenheim nicht zur Ermittlung der Nisab mit einbezogen. In folgendem Instagram-Beitrag wurden alle grundlegenden zakatpflichtigen Vermögenswerte inkl. kurzer Erläuterungen aufgelistet. Wichtig hierbei ist, dass nicht jede einzelne Art für sich die Nisab-Grenze überschreiten muss, sondern die Summe aller Vermögenswerte als Bemessungsgrundlage dient.
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💻 | Zakat für Aktien berechnen?
Wie Instagram-Post zu entnehmen ist, wird bei der Zakat-Berechnung nach der Art des Investierens unterschieden. Aktien, die für den kurzfristigen Handel gekauft wurden, werden in Höhe ihres aktuellen Marktwertes bemessen. Für die Grenze des kurzfristigen Handels gibt es unterschiedliche Auffassungen, die von wenigen Monaten bis zu einem Jahr reichen. Mufti Faraz Adam, ein Experte in diesem Gebiet und von der AAOIFI in Bezug auf Zakat zertfiziert, zieht hier die Grenze bei einem Jahr. Kurzfristig gehaltene Aktien werden also mit Barmitteln gleichgesetzt und in voller Höhe mit 2,5% für die Zakat verrechnet.
Handelst du also bspw. Aktien kurzfristig, so wären für ein Depotwert von 10.000€ Zakat in Höhe von 250€ fällig.
Kaufst du dementgegen Aktien, um diese langfristig zu halten (buy and hold), so wird das Invest analog zu einem selbstgeführten Unternehmen gewertet. Als Gesellschafter, Geschäftsinhaber ist der Muslim auch zur Abführung der Zakat des Unternehmens verpflichtet. Anlagevermögen, so z. B. Produktionshallen, Maschinen etc., fließen nicht in die Nisab-Ermittlung mit ein. Grundsätzlich zakatpflichtig sind alle Positionen des Umlaufvermögens, so z.B. Cash-Mittel, Vorräte etc. Dementsprechend ist der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme zu ermitteln und mit 2,5% für die Zakat zu verrechnen.
Bei einer langfristigen Beteiligung spielt also der Portfoliowert keine Rolle, sondern die tatsächlich im Unternehmen zugrunde liegenden zakatpflichtigen Vermögen, in diesem Sinne das Umlaufvermögen. Hat das Unternehmen ein Umlaufvermögen von 10 Mrd. € und wurden 1 Mrd. Aktien ausgegeben, so beträgt das Umlaufvermögen pro Aktie 10€. Besitzt man 5 Aktien, so beläuft sich die Bemessungsgrundlage auf 5 x 10€ = 50€. Dabei ist es beim langfristigen Investor völlig egal, ob die 10 Aktien 100€ oder 1.000€ wert sind. Die Zakat ist auf das zakatpflichtige Vermögen zu zahlen. Die Zakat ergibt sich aus 50€ x 2,5% = 1,25€. Ist die Berechnung der Anteile des Umlaufvermögens nicht zumutbar oder möglich, weil man etliche verschiedene Aktien oder ETFs im Besitz hat, so kann nach Mufti Faraz Adam mit einem Anteil von 25% ausgegangen werden, also 10.000€ x 25% x 2,5%. Die hier vorgeschlagenen 25% stellen einen durchschnittlichen Erfahrungswert für den Anteil des Umlaufvermögen für Aktiengesellschaften.
Wie das Ganze in der Praxis aussieht, wie man die Werte genau ausfindig macht etc., wird für Patrons anhand der Positionen des Public Depots hier gezeigt.
💻 | Schulden und Forderungen?
Bei der Zakat-Berechnung sind aufgenommene Schulden sowie verliehene Mittel nicht unberücksichtigt zulassen. Nach der hanafitischen Rechtsschule können anstehende Zahlungen für Schulden bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Oftmals ist hierbei die Rede von anstehenden Tilgungen innerhalb des kommenden Jahres. Schulden, die erst in einer Zeit darüber hinaus zurückgezahlt werden müssen, dürfen nicht abgezogen werden. Es werden aber auch Meinung innerhalb der hanfitischen Rechtsschule vertreten, die selbst die Anrechnung der kurzfristig zu zahlenden Schulden nicht erlauben. Bei der schafiitischen Rechtsschule hingegen dürfen bei der Ermittlung der Zakat überhaupt keine zu zahlenden Schulden unabhängig vom Rückzahlungszeitpunkt berücksichtigt werden.
Auch verliehene Mittel spielen bei der Zakatberechnung eine Rolle. Grundsätzlich sind diese Mittel bei der Emittlung der Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Ist es unwahrscheinlich, dass man das Verliehen zurück erhält, so wird einem das Recht eingeräumt die Zahlung der Zakat darauf zu verschieben. Erhält man die Mittel unerwartet doch zurück, so ist die Zakat dann aber rückwirkend für alle Jahre abzuführen.
💻 | Wann ist die Zakat zu zahlen?
Zakat sammelnde Organisationen machen insbesondere im Ramadan auf die Zakat aufmerksam. Die Zahlung der Zakat wird aber tatsächlich nicht zwangsweise im Ramadan fällig. Ausschlaggebend ist richtigerweise der Zeitpunkt, an dem der Muslim ein Vermögen von mindestens der Nisab-Grenze vorweisen kann. Ein Jahr nach der Erreichung der Nisab-Grenze nach dem Mondkalender wird die Zakat fällig. Da aber eine vorzeitige Zahlung als erlaubt angesehen wird, wird das ganze durch die Fixierung im Monat Ramadan vereinfacht. Hat man die Nisab-Grenze nach dem Ramadan 2021 überschritten und zahlt die Zakat im Ramadan 2022, so hat eine vorzeitige Zahlung der Zakat stattgefunden.
Grundsätzlich ist die Zakat fällig, wenn sowohl am Anfang, als auch am Ende des Jahres die Nisab-Grenze überschritten wird. Zwischenzeitliches unterschreiten dieser Grenze wird nach der hanafitischen Rechtschule ignoriert. Nach der schafiitischen und hanbelitschen Rechtsschule fängt nach der Unterschreitung der Nisab-Grenze die Zeitrechnung von neu an. Erst nach erneutem erreichen der Nisab-Grenze wird die Zakat nach einem Jahr fällig, sofern durchgängig die Nisab-Grenze überschritten war.
🏁 | Fazit
Da wir nun wissen wann, wie viel auf was Zakat zu zahlen ist, steht uns nichts im Wege, um der Pflicht nachzukommen. Im Zweifelsfall lasst ihr euch am besten durch euren Gelehrten des Vertrauens beraten. Die Vorgehensweise in Bezug auf Aktien, die nach der buy and hold Strategie gekauft wurden, welche analog zum eigenen Unternehmen, eigenem Geschäft zu behandeln sind, dürfte dennoch leider weniger Gelehrten ohne Expertise in dem Gebiet bekannt sein. Wer sich genaue Vorrechnungen wünscht findet diese auf Patreon vor. Mit der Mitgliedschaft unterstützt ihr die gesamte Arbeit um halal-investieren.de und könnt von exklusiven Inhalten profitieren! 😉
Wahrlich, Allah (swt.) weiß es am besten!