❓ | “Questionable” Umsätze und Unternehmen
Bei der Suche nach Scharia-konformen Aktien findet man oft auch die Einstufung von Umsätzen als “Questionable”. So bspw. auch in der Screening-App Zoya oder unserer zuletzt veröffentlichten Aktien-Liste. Hier stellt sich nun die Frage, ob das Invest in solche Unternehmen aus der Sicht der Scharia zulässig ist oder nicht.
In diesem Artikel klären wir einmal auf, um welche Art von Umsätzen es sich hierbei handelt und wie diese zu behandeln sind!
🏢 | Die Einstufung als “Questionable” Unternehmen
Die Prüfung von Umsätzen eines Unternehmens ist Bestandteil des Financial Screenings im Rahmen des Scharia Screenings. Damit eine Aktie als Scharia-konform eingestuft werden kann, darf u. a. der Anteil an unreinen Umsätzen am Gesamtumsatz max. 5% betragen. Dieser unreine Anteil muss mittels einer Einnahmreinigung an der eigenen Beteiligung abgeführt werden. Übersteigt dieser Wert die 5%-Marke gilt das Unternehmen als Nicht-Scharia-konform. Ähnlich verhält sich es auch mit “questionable” Umsätzen. Weist ein Unternehmen einen höheren “questionable” Umsatz als 5% (inkl. möglicher “non-compliant” = unreiner Umsätze, die eigenständig nicht die 5% übersteigen) gilt dieser als “Questionable”.
🤔 | Was sind “questionable” Umsätze?
“Questionble” kann zu deutsch mit “fraglich” übersetzt werden. Dementsprechend handelt es sich, um Umsätze die in irgendeiner Weise nicht klar zugeordnet werden können. Zu unterscheiden sind hier zwei Fälle:
1. Geschäftsbereiche, über die Meinungsunterschiede auch unter Gelehrten herrscht. Das betrifft u. a. die Produkte und Dienstleistungen im Bereich Werbung, digitale Medien, Musik, usw.
2. Es liegen nicht genügend Daten vor, um eine genaue Einordnung in “compliant” oder “non-compliant” vornehmen zu können.
Es kommt auch vor, dass bei Unternehmen sehr große Anteile oder der gesamte Umsatz als questionable eingestuft werden. Das ist darauf zurückzuführen, dass Umsätze bilanziell nicht immer bis ins Details aufgedröselt werden. Produkte und Dienstleistungen werden in größeren Posten zusammengefasst. Auch wenn in Realität der unklare Umsatz vielleicht 1% beträgt, es aber keine genauen Werte zu den einzelnen Umsatzkategorien gibt, wird der gesamte Umsatz bzw. der Umsatz in dem dieser unklare Anteil enthalten ist als Ganzes als “questionable” eingestuft.
🍏 | Ein Beispiel: Apple
Sucht man bei Zoya oder in der Aktien-Liste nach dem bekannten Technologieunternehmen, wird man diese als “questionable” vorfinden. Der Grund für diese Einordnung ist wie bereits erwähnt die Überschreitung der 5%-Grenze für “questionable” Umsätze. Zoya gibt leider nur sehr kurze Erklärungen zur genauen Ursache ab. In diesem Fall heißt es “Digital media streaming services may include objectionable content”. Es dürfte somit an Bereichen wie Apple Music oder Apple TV+ liegen. Auf der einen Seite wird, wie ebenfalls weiter oben beschrieben, über das Musik-Business unterschiedlich geurteilt, ob es zulässig ist oder nicht. Auf der anderen Seite kann das Angebot auf Apple TV+ Inhalte enthalten, die zu einer islamischen Lebensweise nicht passen.
Dieser “questionable” Umsatz ist im Fall Apple mit 20% gefühlt schon zu hoch. Apple dürfte den allergrößten Umsatz weiterhin mit dem Vertrieb von Technologieprodukten erwirtschaften. Zu diesem doch sehr großen Posten von 20% kommt es dennoch, da die Umsätze von bspw. Apple TV+, Apple Musik usw. nicht separat ausgewiesen werden, sondern in übergeordneten Positionen in der Bilanz zusammengefasst werden.
🏁 | Die Handhabung von solchen Unternehmen
Als “Questionable” eingestufte Unternehmen sind somit nicht mit “non-compliant”-Unternehmen gleichzusetzen. Eine allgemeingültige Vorgehensweise ist nicht formulierbar – es ist fallabhängig. Es erfordert eine genauere Untersuchung der Umsätze.
Zum einen hängt die Entscheidung davon ab, welcher Meinung man bei Meinungsunterschieden folgt, so z. B. bzgl. des Musikvertriebs. Zum anderen kann man ggf. genaueres zu den tatsächlichen Umsatzhöhen durch Eigenrecherche in Erfahrung bringen und die tatsächlich bedenklichen Umsätzen genauer abgrenzen.
Abschließend hier auch eine Antwort in den Sozialen Medien vom Scharia Advisor von Zoya.
Wahrlich, Allah (swt.) weiß es am besten!