🚿 | Einnahmen bereinigen
ETFs können auf verschiedene Indizes basieren, sie können bspw. auch in Gold investieren und den Goldwert abbilden. Die Einnahmen bereinigen ist für Aktien-ETFs notwendig. Da ein ETF i. d. R. aus mehreren hundert Positionen besteht, ist es für den Privatanleger quasi unmöglich die unerlaubten Anteile selbst zu bestimmen. Deshalb werden diese unerlaubten Anteile durch den Emittenten unter Beobachten des Scharia-Boards selbst ermittelt. Die tatsächliche Abführung kann unterschiedlich geregelt werden. Die abzuführenden Beträge werden entweder direkt vom Emittenten gespendet oder der abzuführende Betrag pro Wertpapier wird den Anlegern mitgeteilt. Die mitgeteilten Anteile beziehen sich hierbei auf die Dividende, die vom ETF ausgeschüttet wird.
Wie bereits an anderen Stellen erläutert, können die herangezogenen Scharia-Kriterien voneinander leicht abweichen. In der Basis sind sich diese aber sehr ähnlich und bestehen aus dem unter “Aktien > Regeln” erwähnten Business Screening, Financial Screening und der Einnahmenreinigung. Da der ETF auf ein Index basiert können die genauen herangezogenen Regeln in der Screening Methodology des Indexanbieters eingesehen werden. In dem Artikel “Unterschiede in der Aktienprüfung” bin ich bereits auf die Unterschiede der Methodiken der infrage kommenden Indexanbieter im Details eingegangen.
🧮 | Reinigungsrechner für MSCI Islamic ETFs
iShares teilt die unerlaubten Anteile den Anlegern regelmäßig mit. Die tatsächliche Abführung muss durch den Anleger selbst erfolgen. In dem folgenden Rechner kannst Du die Anzahl an von dir gehaltenen ETFs eingeben, um die von Dir abzuführenden Beträge zu ermitteln. Die Beträge gelten hier jeweils für die zuletzt ausgeschüttete Dividende. Die Werte können auch bei iShares selbst auf der entsprechenden Produktseite eingesehen werden, bspw. hier.
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