❓ | Was sind “VL-Sparpläne”?
Vermögenswirksame Leistungen sind, wie auch dem Namen teilweise zu entnehmen sind, „Hilfeleistungen“ des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer um „Vermögen“ aufzubauen. Hierbei handelt es sich aber um eine freiwillige Leistung, welche in vielen Berufen sogar tariflich garantiert ist. Deshalb solltest du dich zunächst beim Arbeitgeber, bspw. beim Betriebsrat, informieren, ob solch eine Möglichkeit besteht. Je nach Höhe des persönlichen Lohns steuert auch der Staat am Ende eines Jahres etwas dazu!
> Anlageprodukte
Die Zahlung bekommst Du hierbei nicht direkt ausbezahlt, die monatlichen Zahlungen werden in ein Anlageprodukt deiner Wahl investiert. Geeignet hierfür sind Baufinanzierungen, Bausparverträge oder Aktienfonds. Da die ersten beiden kommen für uns Muslime aufgrund von Zinszahlungen nicht infrage. Damit bleibt die Möglichkeit eines Scharia-konformen Aktienfonds über. Hierbei ist aber nicht jedes Aktienfonds VL-sparplanfähig. Aktienfonds, die für einen VL-Sparplan geeignet sind und Scharia-konform sind, findest du hier.
> Einzahlung
Im Rahmen des VL-Sparplans kannst Du monatlich bis zu 40€ erhalten. Die genaue Höhe regelt der Arbeitgeber. Im Fall einer Höchstförderung wären das somit insgesamt 480€ pro Jahr und 2.880€ über die gesamte Laufzeit vom Arbeitgeber.
Dazu kommt noch die staatliche Zulage (Arbeitnehmersparzulage). Diese hängt vom zu versteuernden Einkommen der Person bzw. (bei verheirateten) des Ehepaars ab. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht gleich das Bruttoeinkommen, hier von werden noch steuerliche Freibeträge abgezogen. Die Höhe Deines zu versteuernden Einkommens kannst Du Deinem Steuerbescheid entnehmen. Bis zu einer Höhe von 20.000€ (Single) bzw. 40.000€ (verheiratet) erhältst Du nochmal 20% vom Staat auf die maximale Einzahlung von 400€ dazu. Das machen somit weitere 80€ pro Jahr. Zwar nicht in voller Höhe, aber auch bei höheren Einkünften kannst Du die staatliche Zulage erhalten!
Du kannst auch aus eigener Tasche dem VL-Sparplan beitragen. Insbesondere wenn eine geringere vermögenswirksame Leistung vom Arbeitgeber als 400€ pro Jahr vorgesehen wird, macht es evtl. Sinn diese auf mindestens 400€ pro Jahr aufzustocken, damit du die max. staatliche Zulage erhältst.
Wenn du sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Staat die Höchstförderung erhältst, wird für dich im Fonds jährlich 560€ bzw. im gesamten Verlauf 3.360€ angelegt. Nicht zu vergessen ist auch, dass man immerhin noch in Aktien bzw. in einen Aktienfonds investiert und diese natürlich Renditen erwirtschaften können. Somit könnte und sollte im Idealfall dein Gewinn sogar über 3.360€ betragen!
> Dauer
Der Vertrag geht i. d. R. sieben Jahre, wobei in den ersten sechs Jahren monatlich eingezahlt wird und im letzten Jahr die Einlage ruht. Anschließend steht dir die Einlage frei zur Verfügung. Du kannst diese verkaufen, aber auch weiter für deine Altersvorsorge beibehalten und über die Jahre weiterhin von den Renditen profitieren. Möglich ist auch einen neuen VL-Sparplan zu beginnen oder den Aktienfonds eigenständig weiter zu besparen!
> Beispiel-Szenario
Bei einer Höchstförderung von 40€ pro Monat durch den Arbeitgeber (oder ggf. eigener Aufstockung auf 40€), der Arbeitnehmersparzulage von 80€ pro Jahr sowie einer angenommenen Rendite des Aktienfonds von 7% pro Jahr sieht das Wachstum des Vermögens wie folgt aus:
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