⚖️ | Regeln
Die hier aufgeführten Regeln stellen eine Zusammenfassung der weiter unten verlinkten Detailausarbeitungen “Sind Aktien halal?”, “Unterschiede in der Aktienprüfung!” und “Woran orientiere ich mich?” dar! Schaue für tiefgründigere Informationen in den entsprechenden Artikel!
Business Screening
- Geschäftsmodell: Halal!
- Nicht-Scharia-konformer Umsatz ≤ 5%
Financial Screening
- Einlagengrenze ≤ 30%
- Schuldengrenze ≤ 30%
- Liquiditätsgrenze ≤ 70%
Einnahmenreinigung
- Abführung des nicht-Scharia-konformen Anteils mittels einer Spende
Im Großen und Ganzen sind Scharia-Gelehrte mit Finanzexpertise sich einig, dass der Handel mit Aktien zulässig ist, solange die Regeln der ersten beiden Abschnitte erfüllt und im Nachhinein die Einnahmenreinigung für unerlaubte Umsätze durchgeführt wird. Auf die einzelnen Punkte gehen wir in den nächsten Abschnitten etwas genauer ein!
> Das Business Screening
Im Business Screening wird zunächst das Haupt-Geschäftsmodell des Unternehmens geprüft. Dieser muss natürlich Scharia-konform sein. Branchen wie die Alkoholproduktion, die Rüstungsindustrie u. Ä. werden ausgeschlossen. Die Grenze für Einnahmen aus unerlaubten Bereichen wird auf max. 5% der Einnahmen gesetzt. Diese umfassen sowohl Zinseinnahmen, bspw. durch Guthaben auf dem Unternehmenskonto, als auch Einnahmen aus den zuvor ausgeschlossenen Bereichen. Dieser Anteil darf vom muslimischen Anleger nicht einbehalten werden und muss mittels einer Spende abgeführt werden. Mehr dazu in der Einnahmenbereinigung.
> Das Financial Screening
Im Financial Screening kommt es auf zwei bzw. drei Kennzahlen an.
Es wird eine Einlagen-Grenze definiert. Dieser umfasst Investments des Unternehmens, welche dem Unternehmen Zinsen einbringen, somit bspw. verzinste Wertpapiere wie Anleihen usw., aber auch verzinstes Bankguthaben. Diese Einlagen werden ins Verhältnis zur Marktkapitalisierung gesetzt und darf max. 30% betragen. Die tatsächlichen Zinseinnahmen werden natürlich in der Einnahmenreinigung abgeführt.
- Einlagen-Grenze = zinsbehaftete Einlagen / Marktkapitalisierung ≤ 30%
Die Schulden-Grenze setzt eine Grenze für zinsbehaftete Schulden und setzt diese ebenfalls in Verhältnis zur Marktkapitalisierung. Dieser Wert umfasst das gesamte verzinste Fremdkapital, somit Verbindlichkeiten für welche Zinsen zu zahlen sind und darf ebenfalls 30% nicht überschreiten.
- Schulden-Grenze = zinsbehaftete Schulden / Marktkapitalisierung ≤ 30%
Eine weitere Kennzahl, die inzwischen in den AAOIFI Richtlinien nicht mehr vorzufinden ist, in der Zoya App aber weiterhin berücksichtigt wird ist die Liquiditäts-Grenze. Die Liquidität umfasst Barvermögen, Bankguthaben, Schecks, Forderungen u..Ä. Im Verhältnis zum Gesamtvermögen, sprich der Bilanzsumme, darf dieser Wert nicht 70% überschreiten.
- Liquiditäts-Grenze = (Cash + Cash Äquivalente + Forderungen) / Bilanzsumme ≤ 70%
Die AAOIFI und Zoya zieht hierbei die Informationen aus dem zuletzt veröffentlichten Unternehmensbericht und die Marktkapitalisierung zu diesem Zeitpunkt bzw. zum Geschäftsjahresende heran.
[Bild 1: Zusammenfassung AAOIFI & Zoya Financial Screening Kriterien]
> Die Einnahmenreinigung
Scharia-konforme Unternehmen erwirtschaften i. d. R. auch unerlaubte Umsätze. Dieser unerlaubte Anteil darf max. 5% an den Gesamteinnahmen betragen. Die auf die selbstgehaltenen Aktien zuordenbaren Anteile müssen mittels einer Spende an eine Hilfsorganisation abgeführt werden.
Eine nähere Beschreibung zum Vorgehen sowie einen Rechner findest du hier.
> Quelle und mehr…
Nähere Informationen gibt es direkt bei AAOIFI und Zoya [Vgl. AAOIFI: SS (21) Financial Paper (Shares and Bonds) – Apendix (B): The Shari’ah Basis for the Standard, S. 563ff.; und Zoya: FAQ – How do you determine shariah compliance?]
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