🚿 | Einnahmen bereinigen
Abhängig von dem Portfolio des Fonds kann eine Bereinigung der unerlaubten Anteile an den Einnehmen notwendig sein. Wenn man die derzeit zugänglichen Fonds betrachtet, so wäre eine Reinigung bei Aktien-Fonds erforderlich, bei Sukuk-Fonds dagegen nicht. Der große Vorteil bei Fonds, auch bei ETFs, ist, dass die unreinen Anteile entweder dem Anleger bei einer Ausschüttung mitgeteilt werden, sodass dieser die Abführung selbst durchführen kann, oder, dass die unreinen Anteile direkt vom Fonds abgeführt werden. Die jeweilige Vorgehensweise ist für die identifizierten Scharia-konformen Fonds unter “Halal Fonds finden” vermerkt.
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